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BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvR 414/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 § 90 Abs. 1 § 92; GG Art. 3 Abs. 1
Prüfungsumfang im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Verletzung des Gleichheitssatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 26.09.1986 - S 24 BU 22/85
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1987 - L 2 BU 11/87
- BSG, 11.01.1989 - 8 RKnU 1/88
- BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvR 414/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvR 414/89
Fachgerichtliche Beurteilungen sind vom Bundesverfassungsgericht nur darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 53, 30 >61<). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvR 414/89
In dieser Hinsicht ist das Urteil vom 11. Januar 1989 nur in engen Grenzen einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. z.B. BVerfGE 18, 85 >92<). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvR 414/89
Namentlich kann eine Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) durch Gerichtsentscheidungen erst dann angenommen werden, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 67, 90 >9^< m.w.N.). - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvR 414/89
Das Vorbringen des Beschwerdeführers läßt nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, inwiefern er durch das angegriffene Urteil des Bundessozialgerichts in seinen Grundrechten verletzt sein kann (vgl. BVerfGE 28, 17 >19<). - BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60
Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvR 414/89
Soweit der Beschwerdeführer Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention rügt, ergibt sich die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aus § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 10, 271 >274<).